| |
dreisatz.orgZinsrechnung
Bei der sogenannten einfachen Zinsrechnung werden die Zinsansprüche die während der Laufzeit eines Kapitals entstehen diesem nicht zugeschlagen. Das unterscheidet die einfache Zinsrechnung daher von der Zinseszinsrechnung - dort werden nämlich die während einer Kapitalüberlassung anfallenden Zinsen und Leistung mit verzinst.
|
SucheAufgaben |
Lösungen