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Mittwoch, 8. Oktober 2008Rollgeld im Güterverkehr
Unter Rollgeld versteht man die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof sowie die Beförderungskosten vom Bestimmungsort bis zum Käufer.
Der Spediteur hebt die Preise für den Güterverkehr zunächst um 8% an, senkt sie später aber wieder um 5%. Wie hoch war der ursprüngliche Frachtpreis für eine Lieferung netto vor den beiden Änderungen, wenn zur Zeit 595,00€ einschließlich 19% Umsatzsteuer berechnet werden? Trackbacks
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Kommentare
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(Linear | Verschachtelt)
Erstmal ziehen wir die MWSt da raus, einfachste Übung:
595€ /119*100 = 500€ Die war mal 5% teurer: 500€ /0,95 = 526,315....€ Das wurde ja mal andersrum berechnet, der vorherige Wert wurde ja mal mit Multiplikation mit 0,95 berechnet! Nun teilen wir um auf den Wert zu kommen, von dem ausgegangen wurde. Das gleich noch mal: 526.315...€ /1,08 = 487,329...€ Die Fracht hat vorher also 487,33€ gekostet.
19 Prozent von 595 sind doch 113.05 und nich 500!? heißt der Wert ohne Mehrwertsteuer beträgt 481,95!?
Aber die Aufgabe ist auch schlecht formuliert... oder ich bin zu doof...
Nein nein... 500€ ist schon richtig! In den 595€ stecken ja die 19€ schon drin. Das heißt also, ausgegangen vom Nettopreis, also ohne MWST, dass die 595€ 119% entsprechen. Den Nettopreis plus 19€ MWST eben. Um dann auf die 100% zu kommen, müssen wir einfach, nach normalem Dreisatz, durch 119 teilen (dann haben wir 1%) und mit 100 multiplizieren. So kommen wir auf 500€ :-)
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